SPD Nackenheim

Mitgliederversammlung der SPD Nackenheim

Veröffentlicht am 19.03.2025 in Aktionen

Am 08. April 2025 findet die nächste Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins Nackenheim statt. Sitzungsort ist der Sitzungssaal des DRK VG-Bodenheim, Henri-Dunant-Str. 1, 55299 Nackenheim. Die Mitgliederversammlung beginnt um 18:30 Uhr

Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins Nackenheim. Dienstag, 08. April 2025, 18.30 Uhr (Sitzungssaal des DRK VG-Bodenheim, Henri-Dunant-Str. 1, 55299 Nackenheim).

Tagesordnung zur Mitgliederversammlung am 08.04.2025

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Informationen zur Landtagswahl 2026
  3. Wahl einer Versammlungsleitung und einer Schriftführung
  4. Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
  5. Bericht des Vorstands
  6. Bericht des Kassierers
  7. Bericht der Revisoren
  8. Aussprache zu den Berichten
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Neuwahl des Vorstands (a. Festlegung der Amtsdauer; b. Festlegung über die Bildung einer Doppelspitze; c. Wahl der/des Vorsitzenden; d. Wahl der Stellvertreter:innen; e. Wahl der/des Kassierers:in; f. Wahl der Schriftführung; g. Festlegung der Anzahl der Beisitzer:innen; h. Wahl der Beisitzer:innen)
  11. Wahl der Revisor:innen
  12. Wahl von 4 Delegierten sowie Ersatzdelegierten zur Kreisversammlung Mainz-Bingen
  13. Wahl von 5 Delegierten sowie Ersatzdelegierten zur VG-Versammlung Bodenheim
  14. Wahl von 4 Delegierten sowie Ersatzdelegierten zur Wahlkreiskonferenz im Wahlkreis 29 zur Landtagswahl 2026
  15. Wahl von 4 Vertreter/innen sowie Ersatzvertreter/innen für die UB-Vertreterversammlung zur Landtagswahl 2026
  16. Anträge
  17. Verschiedenes

An der Wahl der Delegierten zur Wahlkreiskonferenz bzw. zur Kreisvertreterversammlung teilnehmen können alle Mitglieder, die am Wahltag

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz ihre Hauptwohnung haben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung haben, sich gewöhnlich im Land aufhalten,
  • im Falle der Wahlen zur Wahlkreiskonferenz ihren Wohnsitz im Wahlkreis 29 haben.

Darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Stimmrecht vorliegen.

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